Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss

Mit der Buchungsbestätigung durch Casa Maslina kommt ein Mietvertrag zwischen dem Mieter und Casa Maslina zustande. Der Mietvertrag wird in Form einer E-Mail mit angehängter Buchungsbestätigung geschlossen. Die Buchungsbestätigung enthält die wesentlichen Bestandteile des Mietvertrages wie etwa Mietpreis, An- und Abreisedatum, sowie Anzahl der Personen.

2. Bezahlung

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises fällig. Die Restzahlung ist bis spätestens 30 Tage vor Anreise zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage vor Anreise) ist der Gesamtbetrag sofort fällig.

3. Stornierung

Bei Stornierung des Mietvertrages durch den Mieter werden folgende Stornogebühren berechnet:

4. An- und Abreise

Die Anreise erfolgt am Anreisetag ab 16:00 Uhr. Die Abreise hat am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu erfolgen. Andere Zeiten sind nur nach vorheriger Absprache möglich.

5. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und die Hausordnung einzuhalten. Bei Verstößen gegen die Hausordnung oder die Mietbedingungen kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen.

6. Haftung

Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände des Mieters. Die Benutzung aller Einrichtungen und Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.

7. Haustiere

Haustiere sind nur nach vorheriger Absprache und gegen Aufpreis erlaubt.

8. Maximale Belegung

Die maximale Belegung der Ferienwohnung darf nicht überschritten werden. Die Unterbringung zusätzlicher Personen bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.

9. Änderungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.